Jahreshauptversammlung 2022

Hiermit laden wir alle Mitglieder der
Wassersportfreunde Remscheid e. V. zur

      J A H R E S H A U P T V E R S A M M L U N G   2 0 2 2

am Montag, 24.10.2022 um 18:00 Uhr, in die Räumlichkeiten des Sportbundes Remscheid (Jan-Wellem-Straße 29, 42859 Remscheid) ein.

Tagesordnung:

  • Begrüßung
  • Gedenken an verstorbene Mitglieder
  • Berichte inkl. Aussprachen
    • Vorstand
      • 1. Vorsitzende
      • Geschäftsführer
    • Technische Leitung
    • Jugend
  • Bericht der Kassenprüfung
  • Ehrung von Mitgliedern
  • Entlastung des Vorstandes
  • Neuwahlen
    • 1. Vorsitzende/r: (bisher: Carola Kohlstedt)
    • Kassenprüfer/in (bisher: Felix Haak)
  • Anträge an die Jahreshauptversammlung (Anträge können an den Vorstand auch unter der Mailadresse jhv2022@waspo-rs.de gestellt werden.)
  • Verschiedenes
    • Beiträge 2023

Corona-Update

Liebe Vereinsmitglieder:Innen,

folgende Regeln gelten ab sofort laut der H2O GmbH:

Für den Zutritt ins H2O bzw. Sportbad am Park gelten folgende Regelungen:

2G+ (MIT TEST)

für vollständig Geimpfte (2x geimpft):Der Impfnachweis ist mit einem Original-Lichtbildausweis und negativem Testergebnis einer offiziellen Teststelle (Schnelltest: nicht älter als 24 Std.; PCR-Test: nicht älter als 48 Std. zum Eintrittsbeginn) vorzulegen.

Für Genesene, d.h.nicht geimpft und genesen oder 1x geimpft und genesen (genesen nicht länger als 3 Monate): Der Impf-/Genesenen-Nachweis (auch PCR-Test) ist mit einem Original-Lichtbildausweis und negativem Testergebnis einer offiziellen Teststelle (Schnelltest: nicht älter als 24 Std.; PCR-Test: nicht älter als 48 Std. zum Eintrittsbeginn) vorzulegen.

Ungeimpfte Personen mit einem Attest müssen dieses im Original vorlegen und zusätzlich einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Std. ist, vorweisen.

2G (OHNE TEST)

für Geboosterte (3x geimpft): Der Impfnachweis ist mit einem Original-Lichtbildausweis vorzulegen

für Genesene (2x geimpft und genesen, genesen nicht länger als 3 Monate): Der Impf-/Genesenen-Nachweis ist mit einem Original-Lichtbildausweis vorzulegen

FÜR KINDER UND JUGENDLICHE (TESTPFLICHT ENTFÄLLT)

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren gilt der „3G“-Standard. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen außerhalb der Ferienzeit als getestete Personen.

Schüler ab 16 Jahren benötigen einen aktuellen Schülerausweis. Für Jugendliche (16-18 Jahre), die nicht an Schultestungen teilnehmen, gilt die „2G+“-Regelung. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test.

Selbsttests vor Ort werden nicht akzeptiert!

Weitere Informationen zu den Hygienebestimmungen finden Sie in unseren FAQs unter www.h2o-badeparadies.de .

Neuigkeiten Januar 2022

Liebe Vereinsmitglieder:innen,

wir wünschen Euch ein frohes und gesundes Jahr 2022 und freuen uns Euch wieder tatkräftig in der Halle begrüßen zu dürfen.

Zu Beginn des neuen Jahres gibt es leider neue Coronaregeln.
Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung gilt ab sofort 2g+. Das heißt alle Mitglieder:innen ab 16 Jahren müssen zur Teilnahme an unseren Übungsstunden den Impfnachweis und einen negativen Test (Gültigkeit : 24 Stunden bei einem Schnelltest und 48 Stunden bei einem PCR Test) mit einem amtlichen Ausweispapier vorlegen.

Info für den Nachweis der Kinder:

-> Kinder die noch nicht in der Schule sind benötigen keinen Nachweis,
-> Kinder bis einschließlich 15 Jahren benötigen aufgrund der Testung durch die Schule keinen Nachweis.
-> Kinder ab 16 -> 2G+

Corona-Update November 2021

Liebe Vereinsmitglieder*innen,

die H2O GmbH hat uns heute mitgeteilt, dass ab dieser Woche bei Hallennutzung die 2G – Regel gilt.
Das bedeutet folgendes:

– Gäste, die keinen vollständigen Impfschutz (1 oder 2 Impfungen, je nach Präparat + 14 Tage nach der Impfung) haben    

 oder

– Gäste die nicht genesen (amtliches Attest + max. 6 Monate) sind,

haben keinen Einlass mehr.

Dazu zählen auch Gäste, die ein Attest haben, dass Sie sich nicht impfen lassen dürfen.

Ferner gilt dieses auch für die „Begleitung“ der Kinder in die Umkleide.

Nachtrag:

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren gilt die 3G – Regel. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test.

Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren können anstatt des „3G“-Nachweises auch eine Bescheinigung der Schule oder einen gültigen Schülerausweis vorlegen.