Wie wir so eben erfahren ist das Sportbad am Stadtpark am 15.02.2023 aufgrund eines Streiks geschlossen. Nach aktuellem Stand findet der Schwimmbetrieb am 16.02.2023 wie gewohnt statt.
Allgemeines
Radio RSG Aktion – Cash für den Club
Liebe Mitglieder:Innnen,
wir als Wassersportfreunde Remscheid e. V. nehmen an der Aktion „Cash für den Club“ von Radio RSG (Die Vereinsaktion von Radio RSG und der Volksbank im Bergischen Land – Radio RSG) teil. Sollten wir gezogen werden, können wir insgesamt bis zu 1000,00 € für die Vereinskasse gewinnen und neues Material für unsere Schwimmkinder anschaffen.
Also helft uns mit: Hört zahlreich Radio RSG und sollten wir gezogen werden, ruft ruhig dort an.
Übungsbetrieb ab dem 10.08.2022
Liebe Mitglieder:Innen,
am 10.08.2022 starten wir nach den Sommerferien wieder mit unserem Schwimmangebot.
Aufgrund des Open Air Eventgartens auf dem Schützenplatz, kommt es zu Einschränkungen der Parkmöglichkeiten. Wir bitten dies bei der An- und Abreise zu berücksichtigen.
Corona-Update ab 04.04.2022
Liebe Vereinsmitglieder:innen,
Die Zugangsbeschränkungen für den Zutritt ins Sportbad sind aufgehoben. Die H2O GmbH hebt zusätzlich die Maskenpflicht im Sportbad am Park auf. Wir, die Wassersportfreunde Remscheid, empfehlen allerdings weiterhin eine Maske zu tragen und auf Abstände zu achten.
Corona-Update
Liebe Vereinsmitglieder:Innen,
folgende Regeln gelten ab sofort laut der H2O GmbH:
Für den Zutritt ins H2O bzw. Sportbad am Park gelten folgende Regelungen:
2G+ (MIT TEST)
für vollständig Geimpfte (2x geimpft):Der Impfnachweis ist mit einem Original-Lichtbildausweis und negativem Testergebnis einer offiziellen Teststelle (Schnelltest: nicht älter als 24 Std.; PCR-Test: nicht älter als 48 Std. zum Eintrittsbeginn) vorzulegen.
Für Genesene, d.h.nicht geimpft und genesen oder 1x geimpft und genesen (genesen nicht länger als 3 Monate): Der Impf-/Genesenen-Nachweis (auch PCR-Test) ist mit einem Original-Lichtbildausweis und negativem Testergebnis einer offiziellen Teststelle (Schnelltest: nicht älter als 24 Std.; PCR-Test: nicht älter als 48 Std. zum Eintrittsbeginn) vorzulegen.
Ungeimpfte Personen mit einem Attest müssen dieses im Original vorlegen und zusätzlich einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Std. ist, vorweisen.
2G (OHNE TEST)
für Geboosterte (3x geimpft): Der Impfnachweis ist mit einem Original-Lichtbildausweis vorzulegen
für Genesene (2x geimpft und genesen, genesen nicht länger als 3 Monate): Der Impf-/Genesenen-Nachweis ist mit einem Original-Lichtbildausweis vorzulegen
FÜR KINDER UND JUGENDLICHE (TESTPFLICHT ENTFÄLLT)
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren gilt der „3G“-Standard. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen außerhalb der Ferienzeit als getestete Personen.
Schüler ab 16 Jahren benötigen einen aktuellen Schülerausweis. Für Jugendliche (16-18 Jahre), die nicht an Schultestungen teilnehmen, gilt die „2G+“-Regelung. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test.
Selbsttests vor Ort werden nicht akzeptiert!
Weitere Informationen zu den Hygienebestimmungen finden Sie in unseren FAQs unter www.h2o-badeparadies.de .
Neuigkeiten Januar 2022
Liebe Vereinsmitglieder:innen,
wir wünschen Euch ein frohes und gesundes Jahr 2022 und freuen uns Euch wieder tatkräftig in der Halle begrüßen zu dürfen.
Zu Beginn des neuen Jahres gibt es leider neue Coronaregeln.
Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung gilt ab sofort 2g+. Das heißt alle Mitglieder:innen ab 16 Jahren müssen zur Teilnahme an unseren Übungsstunden den Impfnachweis und einen negativen Test (Gültigkeit : 24 Stunden bei einem Schnelltest und 48 Stunden bei einem PCR Test) mit einem amtlichen Ausweispapier vorlegen.
Info für den Nachweis der Kinder:
-> Kinder die noch nicht in der Schule sind benötigen keinen Nachweis,
-> Kinder bis einschließlich 15 Jahren benötigen aufgrund der Testung durch die Schule keinen Nachweis.
-> Kinder ab 16 -> 2G+
Corona-Update November 2021
Liebe Vereinsmitglieder*innen,
die H2O GmbH hat uns heute mitgeteilt, dass ab dieser Woche bei Hallennutzung die 2G – Regel gilt.
Das bedeutet folgendes:
– Gäste, die keinen vollständigen Impfschutz (1 oder 2 Impfungen, je nach Präparat + 14 Tage nach der Impfung) haben
oder
– Gäste die nicht genesen (amtliches Attest + max. 6 Monate) sind,
haben keinen Einlass mehr.
Dazu zählen auch Gäste, die ein Attest haben, dass Sie sich nicht impfen lassen dürfen.
Ferner gilt dieses auch für die „Begleitung“ der Kinder in die Umkleide.
Nachtrag:
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren gilt die 3G – Regel. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test.
Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren können anstatt des „3G“-Nachweises auch eine Bescheinigung der Schule oder einen gültigen Schülerausweis vorlegen.
Corona-Update Juni 2021
Sommerferien
In den Sommerferien findet erstmals ein Übungsbetrieb statt. Zu den Übungsstunden werden wir gemeinsam mit der DLRG Remscheid die Sicherheit unserer Mitglieder gewährleisten. Der Zugang zur Schwimmhalle ist unter Nutzung der LUCA-App möglich. Sofern Mitglieder ohne Smartphone das Angebot nutzen wollen, wird es erforderlich die Kontaktdaten in einem Formular zu erfassen. Das Hygienekonzept aus 2020 ist unverändert gültig!
Ferienkurse
In den Ferien werden insgesamt sechs Intensivkurse (10 Stunden in zwei Wochen) angeboten. Dieses Angebot steht allen Interessierten offen. Für die Kurse aus dem Herbst 2020, die abgebrochen werden mussten, gibt es die nachfolgende Regelung:
Kursbetrieb nach den Sommerferien
Die Kurse, die im Herbst abgebrochen werden mussten, werden nach den Sommerferien fortgeführt. Die Teilnehmer, die 2020 in den Kursen angemeldet waren, werden in den nächsten Tagen angeschrieben. Die Mails werden aus unserem neuen Buchungssystem „yolawo“ generiert. Wir möchten so die Möglichkeit bieten, bevorzugt die Teilnahme zu buchen. Freie Plätze stehen allen Interessierten zur Verfügung.
Übungsbetrieb nach den Sommerferien
Nach den Sommerferien wollen wir wieder in einen normalen Übungsbetrieb einsteigen, sofern die dann gültigen Corona-Vorschriften dieses zulassen. Informationen hierzu stellen wir noch zur Verfügung.
Jahreshauptversammlung
Im letzten Jahr konnten wir aufgrund der Bestimmungen keine Jahreshauptversammlung durchführen. Wir haben in unserer letzten Vorstandssitzung, die noch online stattgefunden hat, entschieden, im Oktober eine Mitgliederversammlung durchzuführen. Wir bitten alle Mitglieder, sich bereits den 04.10.2021 vorzumerken. Eine gesonderte Einladung wird noch versandt.
Wir können nicht abschätzen, wie sich die Infektionslage bis zum 04.10.2021 entwickeln wird, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine erneute Absage folgen wird. Die Geschäftsstelle in der Bismarckstraße ist nach den derzeitig geltenden Vorschriften zu klein, um eine entsprechende Anzahl an Personen aufzunehmen. Es ist daher geplant, die Versammlung im Vereinsheim Oelmühle durchzuführen, da dort entweder im Freien getagt werden kann oder aber ausreichend Platz und Lüftungsmöglichkeiten bestehen.
Wir wünschen allen Mitgliedern und Übungsleitern erholsame Sommerferien und freuen uns anschließend auf ein gesundes Wiedersehen – Carola und Klaus (stellvertretend für den Vorstand)
Aktuelles zur Corona-Situation
Liebe Mitglieder, Kursteilnehmer und Übungsleiter, die Pandemie hat uns und unseren Schwimmverein immer noch fest im Griff. Das Land NRW hatte letzte Woche Anfängerschwimmen unter Auflagen erlaubt. Wir haben uns sofort mit der H2O GmbH in Verbindung gesetzt.
Heute haben wir die Antwort erhalten, dass die Stadt Remscheid auf Grund der hohen Inzidenz keine Schwimmbäder öffnet. Das nächste Mal trifft sich die Stadt mit der H2O GmbH am 23.4.2021, um neu zu beraten. Wir werden Informationen dazu auf unsere Homepage stellen.
Trotz allem wünschen wir Euch schöne Ostertage und steckt euch bitte nicht an.
Jahreshauptversammlung 2020 – update und Absage
Im ersten Halbjahr konnte aufgrund des Auftretens des Corona-Virus keine Jahreshauptversammlung durchgeführt werden. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass diese Veranstaltung noch im Jahr 2020 nachgeholt werden kann. Die erneut steigende Zahl an Infektionen und die hieraus resultierenden Beschränkungen führen dazu, dass wir, auch um unsere Mitglieder zu schützen, dieses Jahr keine Jahreshauptversammlung durchführen werden. Die Position der Ersten Vorsitzenden hätte in diesem Jahr besetzt bzw. wieder gewählt werden müssen. Satzungskonform bleibt Carola Kohlstedt bis zur nächsten ordentlichen Wahl im Amt. Wir hoffen, dass wir im ersten Halbjahr 2021 eine Mitgliederversammlung durchführen können, in der die Wahl nachgezogen wird.