Jahreshauptversammlung 2022

Hiermit laden wir alle Mitglieder der
Wassersportfreunde Remscheid e. V. zur

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am Montag, 24.10.2022 um 18:00 Uhr, in die Räumlichkeiten des Sportbundes Remscheid (Jan-Wellem-Straße 29, 42859 Remscheid) ein.

Tagesordnung:

  • Begrüßung
  • Gedenken an verstorbene Mitglieder
  • Berichte inkl. Aussprachen
    • Vorstand
      • 1. Vorsitzende
      • Geschäftsführer
    • Technische Leitung
    • Jugend
  • Bericht der Kassenprüfung
  • Ehrung von Mitgliedern
  • Entlastung des Vorstandes
  • Neuwahlen
    • 1. Vorsitzende/r: (bisher: Carola Kohlstedt)
    • Kassenprüfer/in (bisher: Felix Haak)
  • Anträge an die Jahreshauptversammlung (Anträge können an den Vorstand auch unter der Mailadresse jhv2022@waspo-rs.de gestellt werden.)
  • Verschiedenes
    • Beiträge 2023

Corona-Update

Liebe Vereinsmitglieder:Innen,

folgende Regeln gelten ab sofort laut der H2O GmbH:

Für den Zutritt ins H2O bzw. Sportbad am Park gelten folgende Regelungen:

2G+ (MIT TEST)

für vollständig Geimpfte (2x geimpft):Der Impfnachweis ist mit einem Original-Lichtbildausweis und negativem Testergebnis einer offiziellen Teststelle (Schnelltest: nicht älter als 24 Std.; PCR-Test: nicht älter als 48 Std. zum Eintrittsbeginn) vorzulegen.

Für Genesene, d.h.nicht geimpft und genesen oder 1x geimpft und genesen (genesen nicht länger als 3 Monate): Der Impf-/Genesenen-Nachweis (auch PCR-Test) ist mit einem Original-Lichtbildausweis und negativem Testergebnis einer offiziellen Teststelle (Schnelltest: nicht älter als 24 Std.; PCR-Test: nicht älter als 48 Std. zum Eintrittsbeginn) vorzulegen.

Ungeimpfte Personen mit einem Attest müssen dieses im Original vorlegen und zusätzlich einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Std. ist, vorweisen.

2G (OHNE TEST)

für Geboosterte (3x geimpft): Der Impfnachweis ist mit einem Original-Lichtbildausweis vorzulegen

für Genesene (2x geimpft und genesen, genesen nicht länger als 3 Monate): Der Impf-/Genesenen-Nachweis ist mit einem Original-Lichtbildausweis vorzulegen

FÜR KINDER UND JUGENDLICHE (TESTPFLICHT ENTFÄLLT)

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren gilt der „3G“-Standard. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen außerhalb der Ferienzeit als getestete Personen.

Schüler ab 16 Jahren benötigen einen aktuellen Schülerausweis. Für Jugendliche (16-18 Jahre), die nicht an Schultestungen teilnehmen, gilt die „2G+“-Regelung. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test.

Selbsttests vor Ort werden nicht akzeptiert!

Weitere Informationen zu den Hygienebestimmungen finden Sie in unseren FAQs unter www.h2o-badeparadies.de .

Neuigkeiten Januar 2022

Liebe Vereinsmitglieder:innen,

wir wünschen Euch ein frohes und gesundes Jahr 2022 und freuen uns Euch wieder tatkräftig in der Halle begrüßen zu dürfen.

Zu Beginn des neuen Jahres gibt es leider neue Coronaregeln.
Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung gilt ab sofort 2g+. Das heißt alle Mitglieder:innen ab 16 Jahren müssen zur Teilnahme an unseren Übungsstunden den Impfnachweis und einen negativen Test (Gültigkeit : 24 Stunden bei einem Schnelltest und 48 Stunden bei einem PCR Test) mit einem amtlichen Ausweispapier vorlegen.

Info für den Nachweis der Kinder:

-> Kinder die noch nicht in der Schule sind benötigen keinen Nachweis,
-> Kinder bis einschließlich 15 Jahren benötigen aufgrund der Testung durch die Schule keinen Nachweis.
-> Kinder ab 16 -> 2G+

Corona-Update November 2021

Liebe Vereinsmitglieder*innen,

die H2O GmbH hat uns heute mitgeteilt, dass ab dieser Woche bei Hallennutzung die 2G – Regel gilt.
Das bedeutet folgendes:

– Gäste, die keinen vollständigen Impfschutz (1 oder 2 Impfungen, je nach Präparat + 14 Tage nach der Impfung) haben    

 oder

– Gäste die nicht genesen (amtliches Attest + max. 6 Monate) sind,

haben keinen Einlass mehr.

Dazu zählen auch Gäste, die ein Attest haben, dass Sie sich nicht impfen lassen dürfen.

Ferner gilt dieses auch für die „Begleitung“ der Kinder in die Umkleide.

Nachtrag:

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren gilt die 3G – Regel. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test.

Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren können anstatt des „3G“-Nachweises auch eine Bescheinigung der Schule oder einen gültigen Schülerausweis vorlegen.

Jahreshauptversammlung 2021

Liebe Mitglieder,

im letzten Jahr konnten wir aufgrund der Corona-Krise keine Jahreshauptversammlung durchführen. Das Virus ist auch in diesem Jahr noch präsent, die Rahmenbedingungen haben sich dahingehend verändert, dass unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung NRW Versammlungen möglich sind.

Unsere Satzung sieht vor, dass die Mandatsträger für zwei Jahre in den Mitgliederversammlungen gewählt werden. 2020 hätte die Wahl der/des 1. Vorsitzenden erfolgen sollen. Dieses war, wie geschildert nicht möglich. Die Satzung bestimmt, dass der/die Amtsinhaber:in bis zu einer regulären Wahl seine Geschäfte fortführen soll. Gleiches gilt im übertragenen Sinn auch für die Kassenprüfer. Von dieser Möglichkeit haben wir Gebrauch gemacht.

Wir schlagen Euch vor, pragmatisch sowohl Carola Kohlstedt als auch Markus Vogel im Amt zu bestätigen. Hierzu haben wir in der nachfolgenden Tagesordnung den Punkt (2) eingefügt und bitten Euch um Zustimmung.

Bitte haltet für die Jahreshauptversammlung Euren Nachweis für die 3G-Regelung bereit (Geimpft, Genesen oder Getestet), da eine Teilnahme nur möglich ist, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist.

Die letzte Jahreshauptversammlung 2019 endete mit dem Wunsch der Mitglieder und der Zusage des Vorstandes, Mitgliederversammlungen an einem Ort durchzuführen, der für Mobilitätseingeschränkte leichter zu erreichen ist. Diese Zusage können wir dieses Jahr leider nicht einhalten. Die Geschäftsstelle bietet keinen ausreichenden Platz, um die noch immer sinnvollen und erforderlichen Abstandsregeln einhalten zu können. Die Jahreszeit verhindert die Durchführung im Vereinsheim, da der Sonnenuntergang für 19:00 Uhr avisiert ist und somit eine ausreichende Beleuchtung des Zugangs nicht mehr gewährleistet ist. Aus diesem Grund haben wir nochmals den Sportbund Remscheid um Bereitstellung der Räumlichkeiten gebeten.

Wir freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen.

Hiermit laden wir alle Mitglieder der Wassersportfreunde Remscheid e. V. zur

      J A H R E S H A U P T V E R S A M M L U N G   2 0 2 1

am Montag, 04.10.2021 um 18:00 Uhr in die Räumlichkeiten des Sportbundes Remscheid (Jan-Wellem-Straße 29, 42859 Remscheid) ein.

Tagesordnung:

  • Begrüßung
  • Folgen der ausgefallenen Jahreshauptversammlung 2020 (siehe auch §12 Abs. 4 der Satzung)
    • Bestätigung der 1. Vorsitzenden (Carola Kohlstedt)
    • Verlängerung der Amtszeit der Kassenprüfer (Markus Vogel und Felix Haak)
  • Gedenken an verstorbene Mitglieder
  • Berichte inkl. Aussprachen
    • Vorstand
      • 1. Vorsitzende
      • Geschäftsführer
    • Technische Leitung
    • Jugend
  • Bericht der Kassenprüfung
  • Ehrung von Mitgliedern
  • Entlastung des Vorstandes
  • Bestätigung eines Beisitzers gemäß §12 Abs. 6 der Satzung
  • Neuwahlen
    • 2. Vorsitzende/r (bisher: Nadine Popko-Paterka)
    • Technische Leitung (bisher: Uli Kohlstedt)
    • Geschäftsführung (bisher: Klaus Vorwieger)
    • Kassenprüfer/in (bisher: Markus Vogel)
  • Anträge an die Jahreshauptversammlung (Anträge können an den Vorstand auch unter der Mailadresse jhv2021@waspo-rs.de gestellt werden.)
  • Verschiedenes

Corona-Update Juni 2021

Sommerferien

In den Sommerferien findet erstmals ein Übungsbetrieb statt. Zu den Übungsstunden werden wir gemeinsam mit der DLRG Remscheid die Sicherheit unserer Mitglieder gewährleisten. Der Zugang zur Schwimmhalle ist unter Nutzung der LUCA-App möglich. Sofern Mitglieder ohne Smartphone das Angebot nutzen wollen, wird es erforderlich die Kontaktdaten in einem Formular zu erfassen. Das Hygienekonzept aus 2020 ist unverändert gültig!

Ferienkurse

In den Ferien werden insgesamt sechs Intensivkurse (10 Stunden in zwei Wochen) angeboten. Dieses Angebot steht allen Interessierten offen. Für die Kurse aus dem Herbst 2020, die abgebrochen werden mussten, gibt es die nachfolgende Regelung:

Kursbetrieb nach den Sommerferien

Die Kurse, die im Herbst abgebrochen werden mussten, werden nach den Sommerferien fortgeführt. Die Teilnehmer, die 2020 in den Kursen angemeldet waren, werden in den nächsten Tagen angeschrieben. Die Mails werden aus unserem neuen Buchungssystem „yolawo“ generiert. Wir möchten so die Möglichkeit bieten, bevorzugt die Teilnahme zu buchen. Freie Plätze stehen allen Interessierten zur Verfügung.

Übungsbetrieb nach den Sommerferien

Nach den Sommerferien wollen wir wieder in einen normalen Übungsbetrieb einsteigen, sofern die dann gültigen Corona-Vorschriften dieses zulassen. Informationen hierzu stellen wir noch zur Verfügung.

Jahreshauptversammlung

Im letzten Jahr konnten wir aufgrund der Bestimmungen keine Jahreshauptversammlung durchführen. Wir haben in unserer letzten Vorstandssitzung, die noch online stattgefunden hat, entschieden, im Oktober eine Mitgliederversammlung durchzuführen. Wir bitten alle Mitglieder, sich bereits den 04.10.2021 vorzumerken. Eine gesonderte Einladung wird noch versandt.

Wir können nicht abschätzen, wie sich die Infektionslage bis zum 04.10.2021 entwickeln wird, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine erneute Absage folgen wird. Die Geschäftsstelle in der Bismarckstraße ist nach den derzeitig geltenden Vorschriften zu klein, um eine entsprechende Anzahl an Personen aufzunehmen. Es ist daher geplant, die Versammlung im Vereinsheim Oelmühle durchzuführen, da dort entweder im Freien getagt werden kann oder aber ausreichend Platz und Lüftungsmöglichkeiten bestehen.

Wir wünschen allen Mitgliedern und Übungsleitern erholsame Sommerferien und freuen uns anschließend auf ein gesundes Wiedersehen – Carola und Klaus (stellvertretend für den Vorstand)

Aktuelles zur Corona-Situation

Liebe Mitglieder, Kursteilnehmer und Übungsleiter, die Pandemie hat uns und unseren Schwimmverein immer noch fest im Griff. Das Land NRW hatte letzte Woche Anfängerschwimmen unter Auflagen erlaubt. Wir haben uns sofort mit der H2O GmbH in Verbindung gesetzt.

Heute haben wir die Antwort erhalten, dass die Stadt Remscheid auf Grund der hohen Inzidenz keine Schwimmbäder öffnet. Das nächste Mal trifft sich die Stadt mit der H2O GmbH am 23.4.2021, um neu zu beraten. Wir werden Informationen dazu auf unsere Homepage stellen.

Trotz allem wünschen wir Euch schöne Ostertage und steckt euch bitte nicht an.